Abschließen ist es wichtig, dass sie die Übergabe organisieren und die Zahlung des Kaufpreises getätigt wird. Wenn der Käufer den notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben hat, dann haben Sie als Verkäufer die Verhandlung schon fast gänzlich abgeschlossen. Nun müssen beide Seiten die Pflichten des Kaufvertrages noch erfüllen. Als Verkäufer übergeben Sie die Immobilie und ermöglichen die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer. Der Käufer entrichtet den Kaufpreis.
Der Notar kümmert sich um die einzelnen Schritte der Eigentumsumschreibung. Als Verkäufer ist es Ihre Aufgabe die Immobilie und den Termin der Übergabe vorzubereiten. Grundsätzlich gilt an dieser Stelle, dass sie die Immobile erst dann übergeben sollten, wenn das Geld des Käufers in Gänze bei Ihnen eingetroffen ist.
Sofern Ihre Immobilie noch nicht abbezahlt wurde, dann erhält zunächst die Bank das Geld, welches Sie noch schulden. Den Rest erhalten dann Sie. Im Regelfall wird, anders als in der Vergangenheit, das Geld fast immer direkt überweisen. Ein treuhändisch vom Notar geführtes Konto, auch Notaranderkonto genannt, wird aktuell nur noch dann von Interesse, wenn ein sogenanntes berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer die Immobilie vorzeitig übergeben will oder wenn die Finanzierung der Immobilie durch mehrere Banken erfolgte.
Sie informieren den Notar, wenn der Verkaufsbetrag auf ihrem Konto eingegangen ist. In Folge stellt der Notar sicher, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Zur gleichen Zeit übergeben Sie dem Käufer die Immobilie, womit Lasten und Gefahren auf den Käufer übergehen, was bedeutet, dass der Käufer nun alle Kosten trägt und als Eigentümer haftbar ist.
Ähnlich wie bei der Übergabe einer Mietwohnung halten Sie in einem Übergabeprotokoll die wichtigsten Punkte, wie die Anzahl und Art der Schlüssel, Zählerstände für Wasser, Gas, Strom und Heizung, anstehende Arbeiten mit Zuständigkeiten und Fristen fest.
Den Verkauf Ihrer Immobilie haben Sie mit dem Unterschreiben des Übergabeprotokolls abgeschlossen.
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